GbR gründen: der einfache Weg in die Selbstständigkeit?

GbR gründen: der einfache Weg in die Selbstständigkeit?

1. Einleitung 2. Was ist eine GbR? 3. Wann ist es also sinnvoll, eine GbR zu gründen? 4. Was brauche ich, um eine GbR zu gründen? 5. Wie viel kostet es, eine GbR zu gründen? 6. Was ist der Nachteil einer GbR? 7. GbR und Steuern 8. GbR vs. andere Rechtsformen 9. Fazit & Empfehlung

1. Einleitung

Manchmal will man einfach loslegen. Eine gute Idee, zwei Menschen mit Lust auf ein gemeinsames Projekt – und schon geht es los. Kein großes Kapital, kein Notar, kein Warten auf einen Eintrag im Handelsregister. Einfach anfangen. Genau dafür gibt es eine der unkompliziertesten Rechtsformen in Deutschland: die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR.

Wer eine GbR gründen will, hat meist kein Interesse an komplizierten Konstrukten oder dicken Gesellschaftsverträgen. Es geht um Vertrauen, Eigenverantwortung und den gemeinsamen Wunsch, etwas zu schaffen. Gerade deshalb ist die GbR so beliebt, bei Freiberuflerinnen, bei Handwerkerteams, bei Gründerinnen mit begrenztem Budget.

Doch so einfach die GbR Gründung ist, so wichtig ist es, die Grundlagen zu verstehen. Was bedeutet es, gemeinsam zu haften? Welche Pflichten bringt die GbR mit sich? Und ab wann wird es vielleicht Zeit, über eine andere Rechtsform nachzudenken?

In diesem Beitrag erfährst du alles, was du wissen musst, wenn du eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen willst. Schritt für Schritt. Ganz praktisch und verständlich. Wir beantworten dir die häufigsten Fragen, zeigen die Vorteile aber auch die Fallstricke. Damit du am Ende weißt, ob die GbR wirklich zu dir passt.

2. Was ist eine GbR?

Die GbR ist das, was sie vorgibt zu sein: einfach. Zwei oder mehr Menschen schließen sich zusammen, um gemeinsam ein Ziel zu verfolgen. Das kann ein Projekt sein, ein kleines Unternehmen, eine freiberufliche Tätigkeit. Sobald sich beide einig sind, gibt es sie: die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Das Besondere: Eine GbR entsteht automatisch, sobald sich mindestens zwei Personen darauf verständigen, gemeinsam tätig zu werden. Es braucht keinen Vertrag in Schriftform. Kein Notar. Nicht einmal einen offiziellen Akt. Eine mündliche Vereinbarung oder sogar das gemeinsame Handeln genügt. Das macht die GbR zur wohl niedrigschwelligsten Unternehmensform in Deutschland. (Auch, wenn dies formlos möglich wäre, ist es natürlich ratsam gewisse Dinge zu verschriftlichen, dazu später mehr.)

Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 705 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Dort heißt es, dass sich die Gesellschafter verpflichten, durch ihre Beiträge einen gemeinsamen Zweck zu fördern. Das kann ein Dienstleistungsangebot sein, ein Bauprojekt, ein Online-Shop oder eine Gemeinschaftspraxis. Alles, was erlaubt ist, ist möglich.

Die GbR ist keine Kapitalgesellschaft. Sie ist eine Personengesellschaft. Das heißt: Nicht das Unternehmen steht im Vordergrund, sondern die Personen dahinter. Das zeigt sich auch bei der Haftung, auch dazu später mehr.

Wichtig ist: Die GbR darf kein Handelsgewerbe betreiben. Bleibt der Umsatz im Rahmen, also unterhalb der Schwelle von 500.000 Euro bleibt es bei der GbR. Wird das Unternehmen größer, wird daraus automatisch eine OHG, eine offene Handelsgesellschaft. Spätestens dann gelten andere Regeln.

Kurz gesagt: Die GbR ist ideal für alle, die klein starten, pragmatisch denken und sich nicht mit unnötiger Bürokratie aufhalten wollen.

3. Wann ist es also sinnvoll, eine GbR zu gründen?

Die GbR ist wie ein Werkzeugkasten: leicht zu öffnen, schnell einsatzbereit aber eben nicht für jeden Zweck das Richtige. Deshalb stellt sich die Frage: Wann lohnt es sich, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu gründen?

Ganz klar: Wenn du nicht alleine gründest und dein Vorhaben überschaubar ist, bist du mit der GbR oft gut beraten. Vielleicht wollt ihr als Team freiberuflich arbeiten zum Beispiel als Designerin und Texter, als Therapeut und Verwaltungskraft oder als Trainerduo. Vielleicht wollt ihr einen kleinen Laden betreiben, eine Agentur aufbauen oder ein gemeinsames Projekt starten. Wenn euch das reicht, was ihr selbst einbringen könnt, Zeit, Know-how, vielleicht ein paar Euro Startkapital, dann ist die GbR eine solide Grundlage.

Ein weiterer Vorteil: Wer zum ersten Mal gründet, wird von der Einfachheit der GbR profitieren. Es braucht kein Stammkapital, kein kompliziertes Verfahren. Ihr könnt im Grunde heute beschließen, zusammenzuarbeiten und morgen anfangen. Gerade für Erstgründerinnen und Gründer, die ein niedriges finanzielles Risiko eingehen wollen, ist das ideal.

Auch steuerlich ist die GbR attraktiv. Es gibt keine Körperschaftsteuer, keine doppelte Buchführung, zumindest solange ihr gewisse Umsatzgrenzen nicht überschreitet. Und das Beste: Verluste lassen sich anfangs direkt mit dem privaten Einkommen verrechnen. Das kann helfen, die ersten Jahre zu kompensieren.

Genauso wichtig ist dann aber auch die Frage: Wann ist es nicht sinnvoll? Wenn ihr schnell wachsen wollt. Wenn ihr auf Investoren angewiesen seid. Wenn eure Geschäftsidee von Anfang an große Risiken birgt. Dann ist die persönliche Haftung in der GbR ein echtes Problem. In diesen Fällen kann eine GmbH oder UG die bessere Wahl sein.

Die GbR ist also vor allem dann sinnvoll, wenn es einfach, überschaubar und persönlich bleiben soll.

4. Was brauche ich, um eine GbR zu gründen?

Der vielleicht größte Vorteil an der GbR ist, wie leicht sie sich gründen lässt. Es braucht kein Kapital, keinen Notar, keine Eintragung ins Handelsregister. Und doch sollte man die Gründung nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Gesellschaftsvertrag: kein Muss, aber sehr sinnvoll

Rein rechtlich reicht ein Handschlag. Doch was heute noch harmonisch klingt, kann morgen schon zu Streit führen. Deshalb empfiehlt es sich dringend, einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen: und zwar schriftlich. Darin sollte stehen:

  • Was ist Zweck der Gesellschaft?
  • Wer bringt was ein (Zeit, Geld, Sachwerte)?
  • Wer darf was entscheiden?
  • Wie werden Gewinne verteilt?
  • Was passiert bei Streit, Krankheit oder Ausscheiden?

Der Vertrag muss nicht kompliziert sein. Aber er hilft, wenn die Dinge einmal unklar werden. 

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Gewerbeanmeldung oder nicht?

Ob ihr euer Vorhaben beim Gewerbeamt anmelden müsst, hängt davon ab, ob ihr gewerblich oder freiberuflich tätig seid. Zwei Therapeutinnen gründen eine Praxis? Keine Gewerbeanmeldung nötig. Zwei Freundinnen eröffnen zusammen einen Online-Shop? Dann geht’s zum Gewerbeamt.

Nach der Anmeldung geht eine Info automatisch ans Finanzamt. Dort bekommt ihr eine Steuernummer, dafür müsst ihr den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

Geschäftskonto: freiwillig, aber empfehlenswert

Ein Geschäftskonto ist für eine GbR nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber es ist praktisch und sicherer, private und geschäftliche Zahlungen zu trennen. Schon allein deshalb, weil ihr als Gesellschafter persönlich haftet.

Weitere Stellen

Nach der Anmeldung landen eure Daten auch bei der IHK oder HWK, je nachdem, was ihr macht. Die Mitgliedschaft dort ist bei Gewerbetreibenden Pflicht, bei Freiberuflern meist nicht.

Wenn ihr Mitarbeitende beschäftigt, müsst ihr außerdem eine Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragen. Und für die Unfallversicherung meldet ihr euch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an.

Der Name der GbR

Auch bei der Namenswahl gibt es Regeln. Im Geschäftsverkehr müsst ihr Vor- und Nachnamen aller Gesellschafter aufführen, plus den Zusatz „GbR“. Fantasienamen sind nur begrenzt erlaubt, und der Zusatz „Firma“ ist tabu. Ein Beispiel:

Müller und Schneider GbR – Gartengestaltung

Die GbR muss eindeutig benennbar sein. Wenn der Name zu lang wird, dürfen im Alltag Abkürzungen verwendet werden aber auf Rechnungen und Verträgen sollte alles korrekt stehen.

5. Wie viel kostet es, eine GbR zu gründen?

Die gute Nachricht zuerst: Eine GbR zu gründen ist nicht teuer. Gerade im Vergleich zu Kapitalgesellschaften bleibt der finanzielle Aufwand überschaubar. Es gibt kein Mindestkapital, keine Notarkosten, keine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister.

Aber ein paar Kosten entstehen trotzdem, je nachdem, wie ihr eure GbR aufstellt.

Gewerbeanmeldung

Wenn ihr ein Gewerbe betreibt, müsst ihr eure GbR beim Gewerbeamt anmelden. Die Gebühren liegen in der Regel zwischen 20 und 60 Euro, je nach Stadt oder Gemeinde.

Gesellschaftsvertrag

Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist freiwillig, aber sehr empfehlenswert. Wenn ihr ihn selbst erstellt, entstehen keine Kosten. Holt ihr euch Unterstützung von einer Anwältin oder einem Anwalt, kann das je nach Aufwand 100 bis 500 Euro kosten.

Geschäftskonto

Ein Geschäftskonto ist nicht Pflicht, aber hilfreich – vor allem bei mehreren Gesellschaftern. Je nach Anbieter kostet es monatlich zwischen 9 und 30 Euro. Manche Banken bieten auch kostenlose Konten für Gründer an.

Beratungskosten

Gerade in der Anfangsphase kann es sinnvoll sein, sich steuerlich oder rechtlich beraten zu lassen. Eine kurze Erstberatung kostet meist zwischen 100 und 200 Euro, umfangreiche Gründungsbegleitung entsprechend mehr.

Sonstige Kosten

Vielleicht braucht ihr Briefpapier, eine Domain, einen Steuerberater oder Software für eure Buchhaltung. Je nach Bedarf können hier weitere 50 bis 150 Euro anfallen einmalig oder regelmäßig.


Beispielrechnung für eine einfache GbR-Gründung:

Posten

Betrag

Gewerbeanmeldung

30 €

Gesellschaftsvertrag

0 € (eigene Vorlage)

Geschäftskonto

12 € (monatlich)

Steuerberatung (einmalig)

150 €

Sonstige Kosten

100 €

Gesamtkosten

ca. 300 €


Unterm Strich ist die GbR also eine der günstigsten Wege, ein Unternehmen zu starten. Gerade wenn ihr am Anfang lieber euer Geld in eure Idee statt in Formalitäten steckt, kann das ein echtes Plus sein.

6. Was ist der Nachteil einer GbR?

So einfach und günstig die GbR auch ist, sie hat ihre Schwächen. Die größte davon: die persönliche Haftung. Und das ist keine Kleinigkeit.

Persönliche und unbeschränkte Haftung

Wenn ihr eine GbR gründet, haftet ihr nicht nur mit dem, was ihr ins Unternehmen eingebracht habt. Sondern auch mit eurem Privatvermögen. Und zwar alle Gesellschafter gemeinsam und einzeln. Das bedeutet: Wenn ein Gläubiger Geld fordert, kann er sich aussuchen, wen er zur Kasse bittet, auch wenn die anderen nichts damit zu tun hatten.

Diese sogenannte Gesamtschuldnerschaft ist der größte Nachteil der GbR. Sie kann im Ernstfall die Existenz bedrohen. Besonders dann, wenn ihr Kredite aufnehmt oder Verträge mit großen finanziellen Risiken eingeht.

Kein Schutz durch Stammkapital

Im Gegensatz zur GmbH oder einer UG gibt es bei der GbR kein Stammkapital, das als Sicherheit für Geschäftspartner dient. Das kann im Geschäftsverkehr für Zurückhaltung sorgen. Banken, Investoren oder größere Kundinnen und Kunden nehmen die GbR oft weniger ernst. Gerade für Start-ups, die auf Kapital angewiesen sind, ist das ein echter Nachteil.

Einstimmigkeitsprinzip

In der GbR dürfen Entscheidungen nur getroffen werden, wenn alle Gesellschafter zustimmen. Klingt demokratisch, kann aber im Alltag bremsen. Schon ein einzelnes Nein kann eine Entscheidung blockieren. Wer pragmatisch arbeiten will, sollte im Gesellschaftsvertrag festlegen, dass auch Mehrheitsentscheidungen möglich sind.

Eingeschränkte Namenswahl

Die Namen der Gesellschafter müssen im offiziellen Namen der GbR auftauchen. Kreative Fantasienamen sind nicht erlaubt. Das schränkt euch in der Außendarstellung ein – vor allem, wenn ihr eine Marke aufbauen wollt.

Umwandlung ab 500.000 € Umsatz

Ab 500.000 € Umsatz pro Jahr wird die GbR als Handelsgesellschaft gewertet und muss in eine OHG umgewandelt werden. Dann gelten neue Regeln, und es ist eine Eintragung ins Handelsregister notwendig. Das bringt mehr Pflichten, mehr Buchhaltung und einen höheren Verwaltungsaufwand mit sich.

Fazit: Die GbR ist unkompliziert aber nicht ohne Risiko. Vor allem die persönliche Haftung sollte euch bewusst sein. Wenn euer Vorhaben überschaubar bleibt und ihr euch gut kennt, kann die GbR die passende Wahl sein. Wenn es größer werden soll, lohnt sich ein genauer Blick auf andere Rechtsformen.

7. GbR und Steuern

Wer eine GbR gründet, muss sich auch mit dem Thema Steuern beschäftigen. Zum Glück ist es bei dieser Rechtsform vergleichsweise einfach. Die GbR selbst ist kein eigenes Steuersubjekt im Sinne der Einkommensteuer, das bedeutet: Nicht die GbR zahlt Steuern, sondern die Gesellschafter.

Einkommensteuer: Jeder zahlt seinen Anteil

Die GbR macht eine sogenannte „Feststellungserklärung“ beim Finanzamt. Darin wird der Gewinn oder Verlust der Gesellschaft ermittelt und auf die Gesellschafter verteilt. Jeder Gesellschafter gibt seinen Gewinnanteil dann in seiner privaten Steuererklärung an. Versteuert wird also nicht die Gesellschaft, sondern jede Person für sich.

Gewerbesteuer: Nur bei gewerblicher Tätigkeit

Wenn eure GbR ein Gewerbe betreibt, fällt Gewerbesteuer an. Dabei gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr. Erst darüber wird die Steuer fällig. Wer freiberuflich tätig ist, zum Beispiel als Designerin, Hebamme oder Heilpraktiker, muss keine Gewerbesteuer zahlen.

Die Gewerbesteuer wird übrigens auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass die tatsächliche Belastung oft moderat bleibt.

Umsatzsteuer: Ja, wenn ihr verkauft oder Leistungen anbietet

Sobald eure GbR umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt, etwa durch Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen, seid ihr grundsätzlich verpflichtet, Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auf euren Rechnungen auszuweisen. Der reguläre Satz liegt bei 19 Prozent, bei manchen Leistungen sind es 7 Prozent.

Allerdings gibt es die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Wenn euer Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 100.000 Euro steigen wird, könnt ihr euch von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Das spart Bürokratie, ihr dürft dann aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und keinen Vorsteuerabzug nutzen.

Buchhaltung: Einfach statt aufwendig

Die GbR ist nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Stattdessen reicht in der Regel eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Ihr schreibt also auf, was reinkommt und was rausgeht. Das spart Zeit und Geld, besonders in der Anfangsphase.

Zusammengefasst: Steuerlich ist die GbR für viele Gründer eine unkomplizierte Lösung. Aber auch hier lohnt es sich, frühzeitig mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu sprechen, besonders dann, wenn ihr plant zu wachsen oder wenn euch die Umsatzgrenzen knapp werden.

8. GbR vs. andere Rechtsformen

Die GbR ist eine der einfachsten Möglichkeiten, ein Unternehmen zu gründen. Aber sie ist nicht die einzige. Es lohnt sich, sie mit anderen gängigen Rechtsformen zu vergleichen, vor allem, wenn ihr euch fragt: Ist die GbR wirklich die richtige Wahl für uns?

GbR vs. GmbH

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Sie braucht ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro, wovon bei der Gründung 12.500 Euro eingezahlt werden müssen. Der große Vorteil: Ihr haftet nicht mit eurem Privatvermögen, sondern nur mit dem Kapital der GmbH.

Die GmbH ist sinnvoll, wenn ihr große Investitionen plant, mit Risiken rechnet oder viele Geschäftspartner habt. Nachteil: Die Gründung ist aufwendiger und teurer, inklusive Notar und Handelsregistereintrag. Auch die Buchführung ist deutlich komplexer als bei einer GbR.

GbR vs. UG (haftungsbeschränkt)

Die UG ist die kleine Schwester der GmbH, oft auch „Mini-GmbH“ genannt. Sie lässt sich schon mit einem Euro Stammkapital gründen, ist aber ebenfalls haftungsbeschränkt. Das heißt: Auch hier haftet nicht ihr persönlich, sondern die Gesellschaft.

Die UG ist ideal für Gründer, die eine Haftungsbegrenzung wollen, aber wenig Kapital haben. Dafür müsst ihr jedes Jahr Rücklagen bilden, bis das Stammkapital der GmbH erreicht ist. Auch hier braucht ihr einen Notar und müsst euch ins Handelsregister eintragen.

GbR vs. Einzelunternehmen

Wenn ihr allein gründet, ist das Einzelunternehmen die einfachste Lösung. Ihr meldet euch beim Gewerbeamt oder Finanzamt an und los geht’s. Kein Vertrag, kein Kapital, kein großer Aufwand.

Der große Unterschied zur GbR: Als Einzelunternehmer haftet ihr allein, während ihr in der GbR mit anderen gemeinsam haftet. Wenn ihr also nicht allein arbeiten wollt, ist die GbR oft der logische nächste Schritt.

Fazit:
Die GbR ist unschlagbar, wenn ihr:

  • gemeinsam startet,
  • Vertrauen zueinander habt,
  • wenig Kapital zur Verfügung steht,
  • schnell loslegen wollt,
  • und keine hohe Haftung befürchtet.

Wenn euer Unternehmen aber wächst, externe Partner hinzukommen oder hohe Risiken im Raum stehen, lohnt sich ein Wechsel zu einer haftungsbeschränkten Form wie der GmbH oder UG.

9. Fazit & Empfehlung

Eine GbR zu gründen ist oft der einfachste Weg in die Selbstständigkeit. Sie ist schnell gegründet, günstig und kommt ohne viel Bürokratie aus. Wer mit einer vertrauten Person zusammen ein kleines Business startet, sei es ein Online-Shop, eine Agentur oder eine Beratung, findet in der GbR einen flexiblen und unkomplizierten Startpunkt.

Doch diese Einfachheit hat ihren Preis: Die persönliche Haftung ist der größte Nachteil. Wenn etwas schiefläuft, haftet ihr nicht nur mit dem Firmenkonto, sondern auch mit eurem privaten Ersparten und das im Zweifel auch allein, wenn der Partner nicht zahlen kann. Gerade bei höheren Risiken, Investitionen oder externem Kapitalbedarf kann das zur echten Gefahr werden.

Darum gilt:
Die GbR ist ideal, wenn Vertrauen da ist, die Risiken überschaubar sind und ihr schnell loslegen wollt. Wer größer denkt oder langfristig auf Sicherheit und Wachstum setzt, sollte frühzeitig andere Rechtsformen prüfen.

Und ganz wichtig: Auch wenn die GbR formlos gegründet werden kann, nehmt euch Zeit für einen guten Gesellschaftsvertrag. Was in der Euphorie des Anfangs oft nebensächlich scheint, wird in Konflikten schnell zur entscheidenden Grundlage.

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